AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Er Clean Deutschland GmbH 


Teil 1 für die Lieferung von Reinigungsmitteln und -Gegenständen


§ 1 Allgemeines

1. Nachstehende Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, einschließlich entgeltlicher und unentgeltlicher Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen, in Textform abgegebenen Zustimmung des Verkäufers abgeändert oder ausgeschlossen werden. Sie gelten nur für Verträge, die mit Kunden geschlossen werden, die nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind.

2. Bedingungen des Käufers werden auch dann nicht Vertragsbestandsteil, wenn ihnen der Verkäufer nicht nochmals widerspricht und die vertraglich geschuldete Lieferung /Leistung vorbehaltlos erbringt.

3. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sollen in die Auftrags-
 bestätigung aufgenommen werden.


§ 2 Angebot und Lieferumfang

1. Angebote des Verkäufers sind stets freibleibend.

2. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens 4 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist in Textform bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich mitzuteilen.

 3. Sämtliche zwischen Verkäufer und Käufer getroffene Vereinbarungen sind in dem jeweiligen Liefervertrag in Textform niederzulegen. Nebenabreden, Zusicherungen und nachträgliche Vertragsänderungen unterliegen ebenfalls der Textformerfordernis.

4. Änderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand nicht erheblich geändert und die Änderungen dem Käufer zumutbar sind.

5. Angaben in dem Käufer ausgehändigten Beschreibungen über Lieferumfang, Eigenschaften etc. sind Vertragsinhalt. Sie dienen als Maßstab zur Feststellung, ob der Kaufgegenstand fehlerfrei ist.
 


§ 3 Preis und Zahlung
1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk, ausschließlich Verpackung. Die Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Soll die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten und unerwarteten Steigerungen von Lohn- wie Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.

2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung nach Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skontozusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen oder Dienstleistungen nicht im Rückstand befindet. 

 3. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüche aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.


§ 4 Lieferfristen und Verzug

1. Lieferfristen und –Termine sind nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich so bezeichnet worden sind. Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrages.

2. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten.

3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen rechtmäßiger Arbeitskämpfe, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, auf die der Verkäufer oder seine Erfüllungsgehilfen keinen Einfluss haben, soweit sich solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes auswirken.

4. Entsprechendes gilt, wenn der Verkäufer seinerseits nicht rechtzeitig beliefert wird. Der Verkäufer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Hersteller ihn nicht beliefert. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Nichtlieferung vom Verkäufer zu vertreten ist (z.B. Zahlungsverzug).

5. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus.

 6. Wenn dem Käufer wegen einer Verzögerung ein Schaden entsteht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen.

7. Für durch Verschulden seines Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen (Unmöglichkeit) hat der Verkäufer- ausgenommen Auswahl- oder Überwachungsverschulden – nicht einzustehen.

 8. Der Verzug tritt auch dann ein, wenn der Verkäufer abweichend von Frist nach § 3 Ziffer 2 ein nach dem Kalender bestimmbares Zahlungsziel im Sinne des § 286 Abs. 2 BGB setzt und der Käufer dieses nicht einhält. Die Möglichkeiten des Verzugseintritts nach der gesetzlichen 30-Tages-Frist gemäß § 286 Absatz 3 BGB oder durch Übersendung einer Mahnung bleiben hiervon unberührt.


§ 5 Gefahrübergang und Transport


1. Versandweg und –Mittel sind mangels besonderer Vereinbarung der Wahl des Verkäufers überlassen. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Käufers versichert.

2. Im Falle des Versendungskaufes geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers oder bei Direktversand ab Werk mit dem Verlassen des Werkes auf den Käufer über. Das gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch weitere Leistungen übernommen hat.

3. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Käufer über. Jedoch ist der Verkäufer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Käufers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.

4. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentlich Mängel aufweisen, vom Käufer unbeschadet der Rechte nach § 7 (Mängelrüge und Haftung für Mängel) entgegenzunehmen.

5. Teillieferungen sind zulässig, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.


§ 6 Eigentumsvorbehalt


1. Der Verkäufer behält sich das Eigentumsrecht an den gelieferten Waren bis zur völligen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsvereinbarung mit dem Käufer vor.

2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, kann der Verkäufer die Rückgabe der Ware verlangen. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung des Gegenstandes durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn dies der Verkäufer ausdrücklich in Textform erklärt.

3. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10 % des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist. Der Erlös wird dem Käufer nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Kaufvertrag zusammenhängender Forderungen des Verkäufers gutgeschrieben.


§ 7 Mängelrüge und Haftung für Mängel


 Für Mängel haftet der Verkäufer wie folgt:

1. Der Käufer hat die empfangene Ware nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er unverzüglich zu rügen. Ist der Vertrag für beide Teile ein Handelsgeschäft, so gilt § 377 HGB mit der Maßgabe, dass erkennbare Mängel binnen 8 Tagen nach Erhalt der Ware durch ein in Textform abgegebene Anzeige an den Verkäufer zu rügen sind.

2. Das Recht des Käufers, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, verjährt in 12 Monaten.

3. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung sowie chemische, elektronische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Verkäufers zurückzuführen sind.

4. Schlägt eine vom Verkäufer zu erfüllende Nachbesserung oder Ersatzlieferung trotz mehrerer Versuche fehl, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten (Rücktritt) oder entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen. Für die Nacherfüllung sind dem Verkäufer unter Berücksichtigung der Belastung für den Käufer in der Regel zwei Gelegenheiten innerhalb einer angemessenen Frist zu geben.

5. Schadensersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.


§ 8 Allgemeine Haftungsbegrenzung


1. Der Verkäufer haftet dem Käufer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs. Soweit Ansprüche gegenüber dem Verkäufer ausgeschlossen oder eingeschränkt sind, gilt dies auch zugunsten der persönlichen Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Stellvertreter des Verkäufers.

2. Die Ansprüche des Käufers verjähren im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es besteht jedoch eine Ausschlussfrist von sechs Monaten, nachdem der Verkäufer in Textform einen Anspruch des Käufers als unbegründet zurückgewiesen hat.


§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht


1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist der Hauptsitz des Verkäufers.

2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


§ 10 Teilunwirksamkeit


           Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

 
Teil 2 für die Erbringung von Gebäudereinigerleistungen


§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich


1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteile, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.


§ 2 Art und Umfang der Leistung


1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die in Textform abgegebene Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.

2. Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. – erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang in Textform, im Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.


§ 3 Abnahme und Gewährleistung

1. Die Werkleistungen des Auftragsnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich – spätestens bei Ingebrauchnahme – in Textform begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.

2. Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – spätestens drei Tage nach in Textform oder mündlicher Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch den Auftragnehmer gilt das Werk als nicht abgenommen.

3. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.

4. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber das Kündigungsrecht nicht zu.


5. Schadensersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen.

6. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate.


§ 4 Aufmaß


1. Die der Abrechnung zugrunde liegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks zu ermitteln.

2. Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt.

3. Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam neu festgestellten Maße nur für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.


§ 5 Preise


Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen, Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.


§ 6 Sicherheitseinbehalt


Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.

§ 7 Haftung


1. Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.

2. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


§ 8 Zahlungsbedingungen


1. Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zahlbar. Skontoabzüge werden nicht anerkannt.

2. Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tage des laufenden Monats fällig.

3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.



§ 9 Gerichtsstand


Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.






§ 10 Datenspeicherung


Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetztes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.

 



§ 11 Teilunwirksamkeit


Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmungen rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

§ 12 Loyalitätsklausel

     Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Mitarbeiter, die die Firma Er Clean Deutschland  
     GmbH zur Erledigung ihrer Aufgaben im Betrieb des Auftraggebers einsetzt, während der 
     Laufzeit des Vertrages und sechs Monate nach Beendigung des Vertrages abzuwerben  
    und/oder für Aufgaben in seinem Unternehmen einzusetzen. Verstößt der Auftraggeber    
    dagegen, so verpflichtet er sich, eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 Euro für jeden 
    abgeworbenen Arbeitnehmer zu zahlen.






      

Teil 3 Sicherheitsdienstleistungen


§ 1 Allgemeine Dienstausführung

Die Firma Er-Clean-Deutschland GmbH erbringt Sicherheitsdienstleistungen gemäß § 34a GewO.

§ 2 Weisungsrecht

Die Auswahl der Mitarbeiter und das Weisungsrecht liegen - ausgenommen bei Gefahr im Verzuge – allein bei der Firma Er Clean Deutschland GmbH. Der Auftraggeber wird davon absehen, die Mitarbeiter der Firma Er Clean Deutschland GmbH in den eigenen Betrieb einzugliedern oder ihnen Weisungen zu erteilen. 

Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt der Auftraggeber die Firma Er Clean Deutschland GmbH von dadurch entstehenden Nachteilen frei.

§ 3 Dienst-/Alarmanweisung

2. Die Firma Er Clean Deutschland GmbH wird – abgestimmt auf die betrieblichen Belange des Auftraggebers – eine Dienst-/Alarmanweisung in Textform ausarbeiten, in der die näheren Bestimmungen über Rundgänge, Kontrollen und sonstige Dienstvorrichtungen, die vorgenommen werden müssen, festgelegt werden. Die Dienst-/Alarmanweisung ist vom Auftraggeber durch Unterschrift zu genehmigen und wird Vertragsbestandteil.

3. Änderungen und Ergänzungen der Dienst-/Alarmanweisung bedürfen der Vereinbarung in Textform. 

4. Soweit unvorhergesehene Gefahrensituationen es erfordern, kann in Einzelfällen von vorgesehenen Kontrollen, Rundgängen und sonstigen Dienstvorrichtungen Abstand genommen werden.

§ 4 Bekleidung und Ausrüstung

1. Die Firma Er Clean Deutschland GmbH stattet ihre Mitarbeiter für den Einsatz mit einheitlicher Dienstkleidung aus.

2. Ausrüstungsgegenstände, wie Wächterkontrollsysteme und andere Kontrollsysteme, Schusswaffen, Kraftfahrzeuge usw., werden, auf entsprechende Anforderung hin, gegen ein gesondert zu entrichtendes Entgelt zur Verfügung gestellt.

§ Aufenthaltsräume

Der Auftraggeber verpflichtet sich, geeignete Räume für die Mitarbeiter der Firma Er Clean Deutschland GmbH kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass für die Benutzung der Räume sowie für die Begehung des Objekts alle gesetzlichen und behördlichen Auflagen eingehalten werden.

§ 6 Einhaltung von Sicherungsvorschriften

Die Tätigkeiten der Mitarbeiter der Firma Er Clean Deutschland GmbH unterliegen den für den jeweiligen Auftraggeber geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts. Die sich daraus ergebenden Pflichten für den Arbeitgeber obliegen vollumfänglich auch dem Auftraggeber, unbeschadet der Pflichten des Auftragnehmers.

§ 7 Haus- und Festnahmerecht

Der Auftraggeber überträgt die ihm zustehenden Haus- und Festnahmerechte während der Kontrollen auf die Mitarbeiter der Firma Er Clean Deutschland GmbH.

§ 8 Schlüssel- und Notfallvorschriften

1. Die für den Dienst erforderlichen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig kostenlos zur Verfügung zu stellen.

2. Der Auftraggeber gibt der Firma Er Clean Deutschland GmbH Namen und Anschriften sowie die Reihenfolge der im Falle einer Gefährdung des Objekts – auch nachts – telefonisch zu benachrichtigenden Mitarbeiter bekannt. Änderungen müssen der Firma Er Clean Deutschland GmbH umgehend mitgeteilt werden. Diese werden in die bestehende Dienst-/Alarmanweisung aufgenommen.

§ 9 Ausführung durch andere Unternehmen

Die Firma Er Clean Deutschland GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten anderer – gemäß § 34a GewO zugelassener – Unternehmen zu bedienen. Handelt es sich bei dem zwischen der Firma Er Clean Deutschland GmbH und dem Kunden abgeschlossenen Rechtsgeschäft um eines höchstpersönlicher Art, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.


§ 10 Höhere Gewalt

Im Kriegs- oder Streikfalle, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann die Firma Er Clean Deutschland GmbH den Dienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentfremdend umstellen.

Im Falle der Unterbrechung ist die Firma Er Clean Deutschland GmbH verpflichtet, das Entgelt entsprechend den ersparten Aufwendungen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.

§ 11 Verzug

Bei Zahlungsverzug ruhen die Leistungsverpflichtungen der Firma Er Clean Deutschland GmbH nebst ihrer Haftung für einfache Fahrlässigkeit, ohne dass der Auftraggeber von der Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist.

Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Vertragsleistungen in Verzug, so kann die Firma Er Clean Deutschland GmbH bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Die Firma Er Clean Deutschland GmbH kann, sofern sie den Schaden nicht im Einzelnen nachweist – als Schaden für jede nicht abgenommene Sicherungsstunde einen Betrag in Höhe von 30 % des Stundenverrechungssatzes beanspruchen. Der Auftraggeber hat allerdings das Recht, nachzuweisen, dass der Firma Er Clean Deutschland GmbH durch den Annahmeverzug kein Schaden oder nur ein Schaden in geringerer Höhe entstanden ist.

§ 12 Rechtsnachfolge

Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des Auftaggebers abgestellt ist.

Durch Rechtsveränderungen im Bereich der Firma Er Clean Deutschland GmbH wird der Vertrag nicht berührt.

§ 13 Loyalitätsklausel

Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Mitarbeiter, die die Firma Er Clean Deutschland GmbH zur Erledigung ihrer Sicherheitsaufgaben im Betrieb des Auftraggebers einsetzt, während der Laufzeit des Vertrages und sechs Monate nach Beendigung des Vertrages abzuwerben und/oder für Aufgaben in seinem Unternehmen einzusetzen. Verstößt der Auftraggeber dagegen, so verpflichtet er sich, eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 Euro für jeden abgeworbenen Arbeitnehmer zu zahlen.

§ 14 Haftung und Haftungsbegrenzung

1. Die Firma Er Clean Deutschland GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma Er Clean Deutschland GmbH, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Beruht die Verursachung eines Schadens auf leichter Fahrlässigkeit, haftet die Firma Er Clean Deutschland GmbH nur dann, soweit wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt sind.

2. Haftet die Firma Er Clean Deutschland GmbH nach Abs. 1 für leichte Fahrlässigkeit, beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden mit folgenden Haftungshöchstsummen:
• Euro 3.000.000,-- pauschal für Personen- und Sachschäden 
• Euro 50.000,-- für das Abhandenkommen bewachter Sachen pro Schadensfall
• Euro 50.000,-- für das Abhandenkommen von Sachen als Folge von Nicht-
                             oder Fehlfunktion von Gefahrenmeldeanlagen
• Euro 15.000,-- pauschal für Schlüsselschäden
• Euro 250.000,-- für reine Vermögensschäden
• Euro 1.000.000,-- für Internettechnologie
• Euro 50.000,-- für Tätigkeits-/Bearbeitungsschäden 

  Nicht ersatzfähig sind in diesem Bereich folglich alle atypischen, nicht voraussehbaren Schäden sowie Schäden aus produktionsbezogenen Tätigkeiten. Dazu zählen Schäden, die mit der Dienstleistung der Firma Er Clean Deutschland GmbH in keinem Zusammenhang stehen, wie z.B. Sonnenschutzeinrichtungen oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrischen oder ähnlichen Anlagen.

Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

3. Benutzt die Firma Er Clean Deutschland GmbH ein Kraftfahrzeug des Auftraggebers, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 500,-- Euro auf seine Kosten abzuschließen. Die Haftung der Firma Er Clean Deutschland GmbH für Schäden an dem Kraftfahrzeug ist auf diese vereinbarte Selbstbeteiligung von 500,-- Euro begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber entgegen seiner Verpflichtung keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat. Dies gilt nicht, soweit die Firma Er Clean Deutschland GmbH, ihren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.

4. Die Firma Er Clean Deutschland GmbH haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Alarmangaben mit privaten Übertragungseinrichtungen über Kommunikationsnetze mangels Herstellung der Verbindung oder Übermittlung der Meldungen nicht weitergeleitet werden. Ansprüche gegen den Netzbetreiber bleiben hiervon unberührt.

5. Der Auftraggeber sichert der Firma Er Clean Deutschland GmbH zu, keine General- oder Hauptschlüssel zu übergeben, sofern dies zur Ausführung der Dienstleistung nicht zwingend erforderlich ist. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, so haftet der Auftragnehmer bei einem Verlust dieses Schlüssels, den er zu vertreten hat, nur für den Schaden, der durch den Verlust des erforderlichen Schlüssels eingetreten wäre.

6. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die von der Firma Er Clean Deutschland GmbH abgeschlossene Haftpflichtversicherung den Auftraggeber nicht davon befreit, eine eigene Sachversicherung abzuschließen.

§ 15 Mängelanzeige und Anzeige von Schadensersatzansprüchen

1. Etwaige Mängel sind vom Auftraggeber innerhalb von sieben Kalendertagen nach Kenntniserlangung dem Auftragnehmer anzuzeigen. Dies gilt nicht, soweit der Mangel in der Verwaltung des Auftragnehmers bekannt ist.

2. Soweit der Auftraggeber es schuldhaft unterlässt, den Mangel gegenüber dem Auftragnehmer anzuzeigen, ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen ausgeschlossen.

3. Unbeschadet der Regelung unter Abs. 1 und 2 hat der Auftraggeber Schadensersatzansprüche innerhalb einer Frist von einem Monat nach Kenntnis des schädigenden Ereignisses diese in Textform gegenüber der Firma Er Clean Deutschland GmbH anzuzeigen. Die erforderliche Kenntnis ist erst dann gegeben, wenn der Auftraggeber anerkannt hat oder erkennen musste, dass die Firma Er Clean Deutschland GmbH als Ansprechpartner in Betracht kommt. Ist der Auftraggeber Verbraucher, beträgt die Frist drei Monate nach entsprechender Kenntnis.

4. Nach Ablauf der Frist kann ein Schadensersatzanspruch nur geltend gemacht werden, wenn der Auftraggeber ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

§ 16 Gerichtliche Geltendmachung von Haftungsansprüchen

1. Der Schadensersatzanspruch erlischt ferner, wenn ihn der Auftraggeber im Falle der Ablehnung durch die Firma Er Clean Deutschland GmbH oder deren Versicherungsgesellschaft nicht binnen drei Monaten nach Ablehnung gerichtlich geltend macht.

§ 17 Zahlung des Entgelts

1. Das Entgelt für Leistungen aus den Verträgen oder sonstigen Pauschalabrechnungen ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, monatlich im Voraus bis zum dritten Werktag eines Monats zu zahlen. Das Entgelt für Leistungen aus Verträgen, die auf Stundenbasis abgerechnet werden, ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Skontoabzug fällig. Der Rechnungsbetrag ist spätestens innerhalb 14 Kalendertagen nach Rechnungszugang zu zahlen.

2. Der Auftraggeber ist nur zur Aufrechnung unstrittig oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen berechtigt. Ist der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist er nur zur Zurückbehaltung unstrittiger oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen berechtigt. Dies gilt nicht, wenn auf Seiten der Firma Er Clean Deutschland GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

3. Für Leistungen an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. eines jeden Jahres wird ein Feiertagszuschlag von 100 % in Rechnung gestellt. Ansonsten werden die Zuschläge nach den tariflichen oder gesetzlichen Bestimmungen mit dem Auftraggeber verrechnet.


§ 18 Preisänderung

1. Im Falle der Veränderung/Neueinführung von Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, von gesetzlichen Steuern (mit Ausnahme der Umsatzsteuer), Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten oder sonstigen gesetzlichen Veränderungen, erhöht sich der vereinbarte Preis um den Prozentsatz wie die vorgenannten Kosten erhöht werden, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Dies gilt nur bei Dauerschuldverhältnissen.

2. Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm ein Kündigungsrecht zu, sofern die Preiserhöhung über 5 % p.a. liegt. Dieses Kündigungsrecht hat er innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung in Textform gegenüber der Firma Er Clean Deutschland GmbH auszuüben.

3. Bei Alarmaufschaltungen entstehen einmalige Anschlussgebühren. Zusätzliche laufende, vom Auftraggeber zu tragende Gebühren entstehen durch die Inanspruchnahme von angemieteten Standardfestverbindungen oder anderen Anschlussarten des Netzanbieters. Diese Kosten sowie die Aufwendungen aufgrund möglicher Änderungen an der Übertragungsanlage sind vom Auftraggeber zu tragen bzw. werden dem Auftraggeber als durchlaufender Posten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr und der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

4. Die aufgrund von Rufnummern- und Kennzahlenänderungen oder Hörtonänderungen des Wahlsystems notwendig werdenden Änderungen an den Kommunikationseinrichtungen des Auftraggebers sind, ungeachtet der Ursache, von diesem auf eigene Kosten und eigenes Risiko zu veranlassen und durchzuführen.

§ 19 Vertragsbeginn, Vertragsänderungen

1. Der Vertrag wird mit Zugang der Auftragsbestätigung in Textform bei dem Auftraggeber rechtswirksam, spätestens jedoch, wenn mit der vereinbarten Dienstleistung begonnen wird.

2. Soweit nichts anderes in Textform vereinbart, läuft der Vertrag zwei Jahre. Wird er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt, verlängert sich die Vertragszeit jeweils um ein Jahr. Ist der Kunde kein Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, verlängert sich die Vertragszeit jeweils um ein halbes Jahr.

3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
4. Vertragsänderungen bedürfen der vorherigen Vereinbarung in Textform, in einem Zusatzvertrag, dem die Geschäftsleitung zustimmen muss.

§ 20 Vertragswirksamkeit

1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise aufgrund der Abweichung von Bestimmungen unwirksam sein oder werden, die nicht dem Schutze des Vertragspartners dienen, wird die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

§ 21 Gerichtsstand und Erfüllungsort

1. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Hannover. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

3. Abweichend von der vorstehenden Gerichtsstandsvereinbarung ist die Firma Er Clean Deutschland GmbH auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.


§ 22 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die nicht zu einer Schlechterstellung des Kunden führen dürfen, werden dem Kunden in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht Widerspruch in Textform erhebt. Auf diese Folge wird die Firma Er Clean Deutschland GmbH ihn bei der Bekanntgabe der geänderten Geschäftsbedingungen besonders hingewiesen. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die Firma Er Clean Deutschland GmbH absenden.


Stand: Mai 2019


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